blaupause Jobcoaching (AVGS)
für Akademiker*Innen & Quereinsteigende
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Aktivierungsgutschein, §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Das strukturierte Coaching ist ein individuelles Angebot, welches sich an Arbeitssuchende richtet, die eine berufliche Neuorientierung anstreben. Es richtet sich an Menschen mit Lebens- & Berufserfahrung, die ihre Erkenntnisse nutzen wollen, um ihren Platz in der Berufswelt neu zu definieren.
NEU
Das neue Maßnahmekonzept bietet mehr Flexibilität in der Stunden- & Themengewichtung von 28-46 UE.
Es kann live, online oder telefonisch stattfinden.
Der Inhalt des Coachings richtet sich nach eurem Bedarf.
Basis Einzelcoaching: Rückblick und Ausblick beruflicher Perspektiven (bis zu 28 UE)
- Kontakt und Feinzielabstimmung: Anliegen/Erwartungen/Ziele
- Reflexion der Bildungs- und Berufsbiographie
- Analyse des Selbstmanagements
- Innere Antreiber und Blockaden sichten
- Emotionales Commitment aktivieren
- Stärken-/Schwächenanalyse
- Transformation der Blockaden: aus Schwäche wird Stärke
- Ermittlung der eigenen Werte
- Stresskompetenzermittlung
- Proaktiver Umgang mit Stress (Handlungskompetenz erweitern)
- Potential und Perspektivenerweiterung
Quereinstieg und High Potential Jobcoaching:
Zur Vorbereitung eines beruflichen Wechsels oder zum Aufstieg als Führungskraft (bis zu 46 UE)
- Kontakt und Feinzielabstimmung: Anliegen/Erwartungen/Ziele
- Reflexion der Bildungs- und Berufsbiographie
- Analyse des Selbstmanagements
- Analyse der (beruflichen) Komfortzone
- Sichtung intrinsischer und extrinsischer Motivatoren
- Proaktiver Umgang mit Stress (Handlungskompetenz erweitern)
- Freilegung von Gaben und Potential
- Erörterung möglicher beruflicher Perspektiven
- Strategische Jobsuche und Bewerbungsmanagement
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
- Selbstmanagement: Fokus und Priorisierung
- Verhandlung-, Führung-, Konfliktmanagement
- Potential und Perspektivenerweiterung
Wissenswertes: Deine Rechte zur Mitbestimmung bei der Träger und Maßnahme WAHL
Aktivierungsgutschein, §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Rechtliche Grundlagen
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Bildungsgutschein (BG) : Laut § 81 SGB III haben arbeitssuchende das Recht auf einen BG, mit dem sie aus einem Pool zugelassener Bildungsträger wählen können. Die Agentur muss mehrere Angebote bereitstellen und darf die Vergabe nicht willkürlich verweigern.
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Aktivierungsgutschein (AVGS) : Der AVGS folgt den Grundsätzen des § 45 SGB III, der ebenfalls die Wahlfreiheit unter zertifizierten Trägern sichert.
Bei der Verweigerung von Gutscheinen gilt: Die Agentur für Arbeit könnte problematisch handeln, wenn sie Bildungsgutscheine oder Aktivierungsgutscheine einem externen Bildungsträger verweigert, während sie interne Maßnahmen durchführt. Dies könnte als Einschränkung der Wahlfreiheit der Arbeitssuchenden angesehen werden.
DEIN RECHT: Sollte die Agentur nur interne Maßnahmen anbieten und externe Gutscheine verweigern, könnte dies als unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit angesehen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die internen Maßnahmen nachweislich effizienter oder geeigneter sind, aber die Gründe müssen transparent und gut begründet sein.
Handlungsmöglichkeiten bei Verweigerung der Wahlfreiheit:
Widerspruch : Legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung ein, falls Sie die Ablehnung als ungerechtfertigt empfinden. Prüfen Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig.
Wende dich an die darüberliegende Stelle - Teamleitung.
Beschwerdestellen : Beschwerden können auch bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden.
Rechtsberatung : Bei komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Sozialrecht beraten zu lassen.