Jobcoaching (AVGS)
Gesund - Stark – Resilient, in Zeiten der Veränderung!
für Akademiker*Innen & Quereinsteigende
Erfahre mehr über die 100% Finanzierungsmöglichkeit direkt bei der Agentur für Arbeit
Aktivierungsgutschein, §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Bist du aufgrund von Belastungen oder gesundheitlichen Herausforderungen aus deinem früheren Berufsleben ausgestiegen und suchst nun nach einem Weg, beruflich neu durchzustarten – ohne dein Wohlbefinden zu gefährden?
NEU
Das neue Maßnahmekonzept bietet mehr Flexibilität in der Stunden- & Themengewichtung von 28-46 UE.Es kann live, online oder telefonisch stattfinden.



Der Inhalt des Coachings richtet sich nach deinem Bedarf!
In unserem Einzelcoaching unterstützen wir dich dabei, einen neuen beruflichen Kurs zu finden, der sowohl deine Bedürfnisse als auch deine beruflichen Ziele berücksichtigt.
Wir helfen dir, deine Stärken und Werte zu entdecken, Blockaden zu überwinden und deinen Stress aktiv zu bewältigen.
"Gemeinsam entwickeln wir Strategien, die dir helfen, deine Resilienz zu stärken & langfristig ein gesundes Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zu schaffen."
Durch eine gezielte Reflexion deiner bisherigen Erfahrungen und eine Stärkung deines Selbstmanagements, entwickeln wir Wege, wie du beruflich neu durchstarten kannst – immer mit einem klaren Fokus auf dein Wohlbefinden und deine langfristige Stabilität.
Bist du bereit, mit Klarheit und neuer Energie deinen beruflichen Weg zu gestalten, ohne deine Balance zu verlieren?
"Lass uns gemeinsam die besten Lösungen für dich finden!"
Hier unsere zertifizierten Maßnahme-Angebote:
Basis Einzelcoaching: Rückblick und Ausblick beruflicher Perspektiven (bis zu 28 UE) ... das kleine Packet wenn es nur einen Schups brauch, um sich neu Auszurichten.
oder
Quereinstieg und High Potential Jobcoaching:Zur Vorbereitung eines beruflichen Wechsels oder zum Aufstieg als Führungskraft (bis zu 46 UE) ... das etwas größere Packet, wenn es mehr brauch als nur Perspektive. Hier wird auch der Anschub bzw. das Loslaufen mit unterstützt.
Mögliche Themenkomplexe
Resilienz
Stresskompetenzermittlung
Transformation der Blockaden
aus Schwäche wird Stärke
Proaktiver Umgang mit Stress
Was brauch es für eine gute Balance?
Self Care - Annahme - Empowerment
Reflexion von Gaben und Potential
Potential und Perspektivenerweiterung
Entwicklung Fokussierung und Priorisierung
Beruflicher Neustart
Filtern von neuen berufliche Perspektiven
Bewerbungsmanagement
Strategische Jobsuche
Vorbereitung auf Vorstellungsgespräch
Begleitung von Bewerbungsprozesse
Klärung & Analyse
Anliegen/Erwartungen/Ziele Reflexion der Bildungs- und Berufsbiographie Analyse Entscheidungsmanagement und Selbstführung Analyse des Erwartungsmanagements Werte Analyse Analyse der (beruflichen) Komfortzone
Motiv - Motivation
Sichtung intrinsischer und extrinsischer MotivatorenInnere Antreiber und Blockaden Emotionales Commitment aktivierenStärken-/Schwächenanalyse
Lösen von altem Balast
Aufarbeitung von unverdauten Konflikten
Ermittlung von Stressoren
Veraltete Rollenmuster & Verantwortlichkeiten



Wissenswertes: Deine Rechte zur Mitbestimmung bei der Träger und Maßnahme WAHL
Aktivierungsgutschein, §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Rechtliche Grundlagen
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Bildungsgutschein (BG) : Laut § 81 SGB III haben arbeitssuchende das Recht auf einen BG, mit dem sie aus einem Pool zugelassener Bildungsträger wählen können. Die Agentur muss mehrere Angebote bereitstellen und darf die Vergabe nicht willkürlich verweigern.
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Aktivierungsgutschein (AVGS) : Der AVGS folgt den Grundsätzen des § 45 SGB III, der ebenfalls die Wahlfreiheit unter zertifizierten Trägern sichert.
Bei der Verweigerung von Gutscheinen gilt: Die Agentur für Arbeit könnte problematisch handeln, wenn sie Bildungsgutscheine oder Aktivierungsgutscheine einem externen Bildungsträger verweigert, während sie interne Maßnahmen durchführt. Dies könnte als Einschränkung der Wahlfreiheit der Arbeitssuchenden angesehen werden.
DEIN RECHT: Sollte die Agentur nur interne Maßnahmen anbieten und externe Gutscheine verweigern, könnte dies als unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit angesehen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die internen Maßnahmen nachweislich effizienter oder geeigneter sind, aber die Gründe müssen transparent und gut begründet sein.
Handlungsmöglichkeiten bei Verweigerung der Wahlfreiheit:
Widerspruch : Legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung ein, falls Sie die Ablehnung als ungerechtfertigt empfinden. Prüfen Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig.
Wende dich an die darüberliegende Stelle - Teamleitung.
Beschwerdestellen : Beschwerden können auch bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden.
Rechtsberatung : Bei komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Sozialrecht beraten zu lassen.